Tipp aus unserem Lohn-Team zum Kurzarbeitergeld
Infos zur Kurzarbeit aus unserem Lohn-Team
Welche Auswirkung hat die Kurzarbeit auf die Rente?
Durch die Kurzarbeit werden niedrigere Beträge auf dem Rentenkonto einbezahlt.
Das sind grundsätzlich 80% des ausgefallen Arbeitsentgelts.
Grob lässt sich sagen, dass bei 100% Kurzarbeit über 12 Monate die Rente um ca. 7 EUR/Monat sinkt.
Wer es genau wissen will, kann dies durch einen Rentenberater berechnen lassen.
Muster-Beispiel 1:
Normales Gehalt: 3.000 EUR
Kurzarbeit: 50%
Ausgefallenes Entgelt: 1.500 EUR
Beitragspflichtiges Entgelt für die Rentenversicherung: 2.700 EUR
Rentenanspruch für ein Beitragsjahr mit 3.000 EUR: 29,40 EUR/Monat
Rentenanspruch für ein Beitragsjahr mit 2.700 EUR: 26,40 EUR/Monat
Differenz: 3 EUR/Monat
Muster-Beispiel 2:
Normales Gehalt: 3.400 EUR
Kurzarbeit: 100%
Ausgefallenes Entgelt: 3.400 EUR
Beitragspflichtiges Entgelt für die Rentenversicherung: 2.720 EUR
Rentenanspruch für ein Beitragsjahr mit 3.400 EUR: 34,40 EUR/Monat
Rentenanspruch für ein Beitragsjahr mit 2.720 EUR: 27,52 EUR/Monat
Differenz: 6,88 EUR/Monat
Infos/Quelle: Deutsche Rentenversicherung
www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/200817_auswirkung_kurzarbeit_auf_rente
Neues gibt es zu den erleichterten Kurzarbeit-Regeln im Zusammenhang mit der Corona-Krise:
Die Regierung hat am 24.11.2021 beschlossen, den erleichterten Bezug des Kurzarbeitergeldes bis 31.03.2022 zu verlängern.
Ursprünglich sollte diese Sonderregelung zum Jahresende 2021 auslaufen, doch da die Krise die Wirtschaft weiterhin und wohl auch noch längere Zeit vor große Herausforderungen stellt, wurde dies verlängert. Das Kabinett billigte eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Bis dahin gilt nun auch die auf 24 Monate erweiterte Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld.
Allerdings werden den Unternehmen die Sozialbeiträge dann nicht mehr in voller Höhe erstattet, sondern nur noch zur Hälfte.
Infos dazu auf spiegel.de
www.spiegel.de/wirtschaft/kurzarbeit-wegen-corona-regierung-verlaengert-erleichterte-regeln-bis-ende-maerz-2022
Infos in der aktualisierten Kurzerbeitergeldverordnung des Bundesarbeitsministeriums:
www.bmas.de/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/kurzarbeitergeldverordnung
Der Entwurf im Wortlaut, Stand 24.11.2021, inzwischen vom Kabinett gebilligt:
www.bmas.de/ref-kug-ver-IV
Herzliche Grüße
Eure Menschen der beratergruppe:Leistungen