Tipp aus unserem Lohn-Team zum „Mobilen Arbeiten“
Tipp von Eugen Buchhammer aus unserem Lohn-Team:
Mobiles Arbeiten und die Vorteile
Gerade in Zeiten von Corona ist das Thema „Homeoffice“ und „mobiles Arbeiten“ brandaktuell!
Wir möchten Ihnen daher das mobile Arbeiten etwas näher bringen, da es eine schnelle und unbürokratische Lösung zur Wahrung der Fürsorgepflicht, zum Schutz der Mitarbeiter und zur Aufrechterhaltung der Arbeitsabläufe bietet.
Mobiles Arbeiten umfasst die Arbeit, die an einem anderen Ort als dem betrieblichen Arbeitsplatz und damit örtlich flexibel verrichtet wird mit mobilen Telekommunikationsmitteln und mobilen EDV-Systemen außerhalb des vertraglich vereinbarten Arbeitsortes. Es erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden regelmäßigen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit. Die jeweils geltenden gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen, insbesondere zu Ruhezeiten und maximaler täglicher und wöchentlicher Arbeitszeit, sind einzuhalten. Die Mitarbeiter verbleiben in ihrem derzeit gültigen Arbeitszeitmodell unabhängig vom Arbeitsort.
Mobiles Arbeiten bietet gegenüber dem sogenannten Homeoffice deutlich mehr Flexibilität und bringt weitere Vorteile mit sich, z.B. findet die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dabei keine Anwendung.
Wir empfehlen, mit Ihren Mitarbeitern eine schriftliche Vereinbarung zum mobilen Arbeiten zu treffen, dabei unterstützen wir Sie bei Bedarf natürlich gerne.
Herzliche Grüße
Eugen Buchhammer und das Lohn-Team der beratergruppe:Leistungen
Artikel zu diesem Thema:
tagesschau.de: www.tagesschau.de/wirtschaft/homeoffice-mobiles-arbeiten-unterschied
personia.de: www.personio.de/hr-lexikon/mobiles-arbeiten
haufe.de: www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitsrecht-was-mobilarbeit-von-homeoffice-unterscheidet