Schlagwortarchiv für: Aufbewahrungspflichten
Was zum 31.12.2019 vernichtet werden kann
Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, die Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens 6 Jahre aufbewahren.
Bürokratieabbau Teil III
Neues Eckpunktepapier bringt auch Steuervorteile
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Was zum 31.12.2017 vernichtet werden kann
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Wichtige Infos zu den Aufbewahrungspflichten finden Sie hier.
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Was zum 31.12.2015 vernichtet werden kann
Ablage und Archivierung der Geschäftsdokumente
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Neue Grundsätze für Buchführung, Aufbewahrung und Datenzugriff
Bundesfinanzministerium veröffentlicht neues Schreiben
Lückenlose Arbeitszeit-Dokumentation ab 2015
Wichtige Änderungen nach dem Mindestlohngesetz