Schlagwortarchiv für: Geringwertiges Wirtschaftsgut

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 1.904,00 sofort abschreiben
Investitionsabzugsbetrag

Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Anschaffungswert von mehr als € 250,00 bis zu € 800,00 (netto) können sofort oder wahlweise über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden.

Jahresabschluss 2019
Grundsatz der Wesentlichkeit beachten

Bürokratieabbau Teil III
Neues Eckpunktepapier bringt auch Steuervorteile

Geringwertige Wirtschaftsgüter
Neue Wertgrenze ab 1.1.2018