Schlagwortarchiv für: Geringwertiges Wirtschaftsgut
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 1.904,00 sofort abschreiben
Investitionsabzugsbetrag
Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Anschaffungswert von mehr als € 250,00 bis zu € 800,00 (netto) können sofort oder wahlweise über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden.
Jahresabschluss 2019
Grundsatz der Wesentlichkeit beachten
Bürokratieabbau Teil III
Neues Eckpunktepapier bringt auch Steuervorteile
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Neue Wertgrenze ab 1.1.2018