Schlagwortarchiv für: Reparaturaufwendung
Ermäßigter Steuersatz für Hauswasseranschlusskosten
Die Finanzverwaltung war bisher der Auffassung, dass in solchen Fällen der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % zu verrechnen ist.
Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden.